| √ | Wachsende Kaufkraft, Hohes Wirtschaftswachstum, Ständig wachsendes Bruttoinlandprodukt (ca. 10% in 2004) | | Gewinnsteuer (Körperschaftssteuer):16% Allgemeine Einkommenssteuer: 16% Dividendensteuer: 10% der Dividendensumme, Gewinntransfer (Liquidationserlöse) Ausländische Investoren, die Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit erzielen, sind berechtigt, nach Abzug von Steuern und Abgaben ihre Jahresgewinne, gleichgültig ob sie in Devisen oder Lei anfallen, voll zu transferieren, wobei jedoch 10% Dividendentransfersteuer (Quellensteuer) einbehalten wird. Ebenso dürfen Honorare aus Dienstleistungen, Patentgebühren usw. ins Ausland transferiert werden. Doppelbesteuerungsabkommen: Zwischen Rumänien und Österreich gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, das sich an der steuerrechtlichen Betriebsstätte orientiert. Dieses Abkommen sieht u.a. für Dividenden eine Maximalbesteuerung von 15% und für Zinsen und Lizenzgebühren von 10% vor. Einkommensbesteuerung in Rumänien nicht ansässiger Personen (Quellensteuer): 5% für Einkünfte aus Zinsen, die von in Rumänien registrierten Banken gewährt werden; 20% für Einkünfte aus der Glückspieltätigkeit; 15% für Einnahmen aus Dienstleistungen jeder Art Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gelten auch hier die Bestimmungen des bilateralen Abkommens. |